Aufnahmeantrag

Antrag

Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Helferverein „TECHNIK + HELFEN, Förder- und Betreuungsverein des Technischen Hilfswerks, Remscheid e.V.“ (kurz T+H) als Fördermitglied. Die Mitgliedschaft gilt satzungsgemäß für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht bis zum 30. Nov. des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird.

Name
Adresse
Kontakt

Zum Versand der Einladungen zu Mitgliederversammlungen und außerplanmäßigen Informationen wird ein separater Newsletter unter https://mailing.thw-remscheid.de/forms/nfrm_2yLDNVbQ geführt. Falls keine selbstständige Eintragung durch den Antragssteller selber mit der o.g. Emailadresse in den Newsletter erfolgt und die Zustimmung zu der Nutzung der Emailadresse gegeben wurde, erfolgt die Eintragung in den Newsletter durch den verein mit der. unten angegeben Emailadresse, damit eine sinnvolle und effiziente Zustellung der Einladungen erfolgen kann. Ich kann über den Newsletter meine Adresse selbstsändig wieder abmelden.

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, Einladungen zu Versammlungen, Informationen etc. aus Kostengründen alleinig über meine Email-Adresse mittels Newsletter zu erhalten und nicht per Post.
Jahresbeitrag

Meinen Jahresbeitrag setze ich fest auf

EUR
Hinweis: Angabe in ganzen Euro ohne Nachkommastellen. Der Mindestbeitrag laut Beitragsordnung beträgt 45 Euro und kann für besondere Umstände mittels formlosen Antrages an den Kassenwart nachträglich auf mind. 13 Euro gesenkt werden.
Lastschriftmandat

Ich ermächtige den Helferverein „TECHNIK + HELFEN, Förder- und Betreuungsverein des Technischen Hilfswerks, Remscheid e.V.“ widerruflich, den von mir zu entrichtenden Beitrag von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Laut Beitragsordnung ist bei jeder Rückgabe einer Lastschrift zusätzlich zu dem ursprünglichen Betrag die Rücklastschriftgebühr sowie eine Mahngebühr von 5 € zu entrichten.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.